Altersvorsorgedepot




Die Reform der privaten Altersvorsorge:

Höhere Renditechancen und einfache Förderung ab 2027

Zum 1. Januar 2027 tritt das neue Altersvorsorgereformgesetz in Kraft. Ziel der Reform ist es, die staatlich geförderte private Vorsorge renditestärker, kostengünstiger, einfacher und flexibler zu gestalten. Die bisherigen starren Strukturen werden durch eine moderne Produktwelt, ETF/Fonds/Aktien,  und einfaches + transparentes Fördersystem im Altersvorsorgedepot ersetzt.

 

 

 

Die neuen Vorsorgeprodukte im Überblick

Ab 2027 können Anleger zwischen verschiedenen zertifizierten Vertragstypen wählen, die passgenau auf das individuelle Sicherheitsbedürfnis und die Renditeerwartung zugeschnitten sind

Das Altersvorsorgedepot (Chancenorientiert)

Für Sparer, die die Renditechancen der Kapitalmärkte voll ausschöpfen möchten, wird das Altersvorsorgedepot eingeführt. 

Keine Garantien: Es wird bewusst auf teure Beitragsgarantien verzichtet, um Investitionen in renditestärkere Anlagen wie ETFs zu ermöglichen

 

Das Standarddepot
 (Einfach & Günstig)

 Dieses Produkt richtet sich an Anleger, die eine unkomplizierte Lösung suchen.

Geringe Kosten: Die Effektivkosten sind gesetzlich auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr begrenzt

Automatisches Risikomanagement: Das Kapital wird nach Standardeinstellungen angelegt. In den Jahren vor Rentenbeginn erfolgt eine automatische Umschichtung in risikoärmere Anlagen, um das Ersparte abzusichern

 

Garantieprodukte (Sicherheitsorientiert)

Für Anleger mit erhöhtem Sicherheitsbedürfnis bleiben Produkte mit Garantien erhalten

Flexible Garantiestufen: Es kann zwischen einer 100-Prozent- oder einer 80-Prozent-Beitragserhaltungsgarantie gewählt werden. Eine niedrigere Garantiestufe ermöglicht dabei bessere Renditechancen

 

Das neue Fördersystem - Transparent und Proportional

Das komplizierte System der Mindesteigenbeiträge wird abgeschafft. Die staatliche Zulage wird künftig direkt proportional zum geleisteten Eigenbeitrag berechnet

Grundzulage: maximal 540€ jährlich

Für jeden Euro Eigenbeitrag bis 360 € zahlt der Staat 50 Cent dazu. Für weitere Beiträge bis zu 1.800 € gibt es 25 Cent pro Euro. 

Die maximale Grundzulage steigt damit auf 540 € jährlich.

 Kinderzulage: maximal 300€ jährlich

Eltern erhalten für jeden eingezahlten Euro zusätzlich 1 € Kinderzulage ,bis maximal 300 € pro Kind bei einem Eigenbeitrag von 300 €

 Berufseinsteigerbonus 200€ einmalig

Sparer unter 25 Jahren erhalten einmalig eine zusätzliche Förderung von 200 €.

Laura, 22
Berufseinsteigerin, keine Kinder, 31.000 Euro brutto

Eigenbeitrag pro Jahr: 1.200 Euro

Grundzulage: 390 Euro

Berufseinsteigerbonus (einmalig): 200 Euro

Gesamte Förderung im ersten Jahr: 590 Euro, ab dem zweiten Jahr: 390 Euro

Förderquote beim Altersvorsorgedepot: ca. 32,5 Prozent

Melanie, 36  
Verheiratet, 2 Kinder, 46.000 Euro brutto

 

Eigenbeitrag pro Jahr: 1.800 Euro

Grundzulage: 540 Euro

Kinderzulage: 600 Euro

Gesamte Förderung im ersten Jahr: 1.140 Euro

Förderquote beim Altersvorsorgedepot: 63 Prozent

Thomas, 41
Alleinstehend, keine Kinder, 61.000 Euro brutto

Eigenbeitrag pro Jahr: 1.800 Euro

Grundzulage: 540 Euro

Steuererstattung nach Günstigerprüfung: 278 Euro

Gesamte Förderung pro Jahr: 818 Euro (540 Euro Zulage und 278 Euro Steuererstattung)

Förderquote beim Altersvorsorgedepot: 30 Prozent

Mindest- und Höchstbeiträge

 Mindestbeitrag: Um eine anteilige Grundzulage zu erhalten, müssen Sie künftig jährlich mindestens 120 € in Ihren eigenen Vertrag einzahlen.

Höchstbetrag: Sie können insgesamt bis zu 6.840 € pro Jahr in den Vertrag einzahlen. Gefördert werden davon jedoch maximal 1.800 € Eigenbeitrag zuzüglich der Zulagen

Flexibilität in der Auszahlungsphase

Anleger haben ab dem 65. Lebensjahr (frühestmöglicher Beginn) mehr Freiheit bei der Nutzung ihres Kapitals:

1. Lebenslange Leibrente:

Monatliche Auszahlung bis zum Lebensende.

2. Befristeter Auszahlungsplan

Ein Plan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft

3. Vererbbarkeit

Bei einem Auszahlungsplan ist das noch nicht ausgezahlte Vermögen im Todesfall grundsätzlich vererbbar (unter Rückzahlung der Förderung oder steuerfreier Übertragung auf den Ehepartner)
 

Umgang mit bestehenden Riester-Verträgen

Inhaber von Altverträgen profitieren von einem umfassenden Bestandsschutz. . Es bestehen drei Handlungsoptionen:

1. Weiterführung: Den alten Vertrag zu den bisherigen Konditionen und der alten Förderung fortsetzen.

2. Förderwechsel: Den alten Vertrag behalten, aber in die neue Fördersystematik wechseln.

3. Produktwechsel: Das Guthaben in ein neues Produkt (z. B. Altersvorsorgedepot) übertragen, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen.

Steuerliche Vorteile in der Ansparphase

Sonderausgabenabzug: Sie können Ihre Eigenbeiträge (bis zu 1.800 €) zuzüglich des Zulagenanspruchs in Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch durch eine Günstigerprüfung, ob der Steuervorteil durch diesen Abzug höher ist als die Zulagen, die Sie bereits erhalten haben.

Steuerfreie Erträge: Während Sie sparen, fallen innerhalb des Vertrags keine Steuern auf Kapitalerträge, Dividenden oder Wertsteigerungen an.

 

Besteuerung in der Auszahlungsphase

Individueller Steuersatz: Die Auszahlungen (Renten oder Auszahlungspläne) werden mit Ihrem dann gültigen individuellen Einkommensteuerersatz versteuert. Da das Einkommen im Ruhestand meist niedriger ist als während der Erwerbsphase, fällt die Steuerlast in der Regel geringer aus

Umfang der Besteuerung:
Leistungen aus geförderten Beiträgen (Beiträge bis 1.800 €, Zulagen sowie alle darauf erzielten Erträge) unterliegen in vollem Umfang der Besteuerung

Leistungen aus nicht geförderten Beiträgen (z. B. Einzahlungen über dem Höchstbetrag) werden nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert
 

Besonderheiten

Wohn-Riester (Eigenheimrente): Wenn Sie Kapital für eine Immobilie nutzen, wird ein „Wohnförderkonto“ geführt. Die Besteuerung dieses Kontos wird künftig auf einen verkürzten Zeitraum von fünf Jahren ab Beginn der Auszahlungsphase konzentriert

Schädliche Verwendung: Wenn Sie das geförderte Kapital vorzeitig entnehmen (außer für Wohneigentum oder unter speziellen Bedingungen), müssen die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Ruhestand außerhalb der EU oder des EWR verbringen.

Flexibilität und Schutz

Beitragspausen: Verträge können bei Bedarf jederzeit ruhend gestellt werden.

Sozialer Schutz: Das geförderte Altersvorsorgevermögen ist während der Ansparphase geschützt, falls Sie in die Grundsicherung rutschen oder Pfändungen drohen.

Immobiliennutzung: Sie können das angesparte Kapital während der Ansparphase weiterhin für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum entnehmen oder zur Tilgung eines entsprechenden Darlehens nutzen (Wohn-Riester).

 

 

Förderberechtigten Personen 

Unmittelbar Förderberechtigte

Arbeitnehmer und Auszubildende: Alle Personen, die Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Beamte, Richter und Soldaten: Grundsätzlich über ihre Dienstbezüge beziehungsweise Absicherung mit einbezogen.

Selbstständige und Freiberufler: Neu im Vergleich zum alten System auch ohne klassische Versicherungspflicht, sofern sie die Kriterien erfüllen.

Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen: Ebenfalls neu für die Förderung vorgesehen.

Mini- und Midijobber: Nur solange sie nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit sind.

Mittelbar Förderberechtigte und Ausnahmen

Ehe- und Lebenspartner: Haben unter bestimmten Voraussetzungen (Sockelbetrag) Anspruch auf eine eigene Förderung, wenn der Partner einen berechtigten Vertrag bespart.

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